Führerschein Klassen

AMMotorfahrräder / Vierrädrige Leichtkraftfahrzeugemehr Info

A1Motorleistung von max. 11kW (15 PS)
Motorräder mit oder ohne Beiwagen / Dreirädrige Kraftfahrzeuge
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A2Motorleistung von bis zu 35 kW (48 PS)
Motorräder mit oder ohne Beiwagen / Dreirädrige Kraftfahrzeuge
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ADie Klasse A umfasst auch die Klassen AM, A1 und A2
Motorräder mit oder ohne Beiwagen / Dreirädrige Kraftfahrzeuge
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L17Vorgezogene Lenkberechtigung für Kraftwagen max. acht beförderte Personen außer dem Lenker und einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kgmehr Info
BKraftwagen max. acht beförderte Personen außer dem Lenker und einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kgmehr Info
BEZugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kgmehr Info

C95Lenker von Lkw im Werksverkehr von Handel, Gewerbe und Industrie, in weiten Bereichen der öffentlichen Hand und für selbstfahrende Unternehmer auch,
wenn diese Personen den Lkw nur fallweise oder aushilfsweise lenken.
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C1Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kgmehr Info
C1EZugfahrzeug der Klasse C1 und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kgmehr Info
CKraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3500 kg beträgt und die nicht unter die Klasse D1 oder D fallen, Sonderkraftfahrzeugemehr Info
CEZugfahrzeug der Klasse C und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kgmehr Info

FZugmaschinen, Motorkarren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen, Transportkarren, Einachszugmaschinenmehr Info